Förderung
So wird Ihre Umschulung bezahlt.
Mit Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten. Ihr Geld zum Leben läuft in der Regel weiter. Dazu gibt es Geld für Ihren Abschluss.
Zusätzlich zu Ihren Bezügen
bis zu6.700 €
- Weiterbildungsgeld150 € × 28 Monate, auch in Ferien und Praktikum4.200 €
- Prämie für Teil 1 der Prüfungnach bestandenem Teil 1 der Gesellenprüfung1.000 €
- Prämie für den Abschlussnach bestandener Gesellenprüfung1.500 €
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Orientierung, keine Förderzusage: Die Agentur für Arbeit entscheidet.
So kommt das Geld zusammen.
Beispiel mit dem nächsten Start: 01.03.2027 bis 09.07.2029.
Elektroniker/in, 28 Monate: 28 × 150 € Weiterbildungsgeld, dazu 1.000 € nach Teil 1 der Gesellenprüfung und 1.500 € nach der Gesellenprüfung. Zusammen bis zu 6.700 €.
Daneben, nicht zusammengezählt
Ihre Bezüge
Ihr Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld läuft in der Regel weiter. Die Höhe ist individuell.
Lehrgangskosten
0 € für Sie. Die Agentur für Arbeit zahlt per Bildungsgutschein.
Wer macht was?
Wer zuständig ist, hängt davon ab, was Sie heute bekommen. Wählen Sie Ihre Lage.
Schritt 1
BFI-Bildung
Beratungstermin mit Eignungstest und Rundgang. Wir helfen beim Antrag.
Schritt 2
Agentur für Arbeit
Berät Sie, entscheidet über die Förderung und stellt den Bildungsgutschein aus.
Schritt 3
Ihre Umschulung
Sie beginnen bei BFI. Die Kosten sind vorher schriftlich geklärt.
Ihr Geld zum Leben: Ihr Arbeitslosengeld läuft in der Regel weiter. Während der Umschulung verbraucht es sich nur halb so schnell.
Auch für Fahrt, Kinder und Wohnen.
Diese Kosten prüft die Agentur für Arbeit einzeln. Sie gehören nicht zur Summe oben.
Erstattung
Fahrkosten
Zum Beispiel das Ticket für Bus und Bahn. Strecke und Verkehrsmittel werden einzeln geprüft.
160 € im Monat
Kinderbetreuung
Pauschal für jedes Kind, das betreut werden muss.
bis 588 € im Monat
Unterkunft und Essen
Nur wenn Sie auswärts wohnen müssen: Unterkunft bis 60 € am Tag, höchstens 420 € im Monat, Verpflegung bis 24 € am Tag, höchstens 168 € im Monat.
Was gilt für welchen Kurs?
Weiterbildungsgeld und Prämien gibt es nur bei einer Umschulung mit Berufsabschluss.
- Elektroniker/inUmschulung6.700 €
- Lehrgangskosten übernommen
- Ja
- 150 € im Monat
- Ja
- Prämien bis 2.500 €
- Ja
- Industriemechaniker/inUmschulung6.100 €
- Lehrgangskosten übernommen
- Ja
- 150 € im Monat
- Ja
- Prämien bis 2.500 €
- Ja
- ELAQ Elektroniker Modul 1Teilqualifizierung
- Lehrgangskosten übernommen
- Ja
- 150 € im Monat
- Im Einzelfall
- Prämien bis 2.500 €
- Nicht vorgesehen
- Industriemechaniker TQ Modul 3Teilqualifizierung
- Lehrgangskosten übernommen
- Ja
- 150 € im Monat
- Im Einzelfall
- Prämien bis 2.500 €
- Nicht vorgesehen
- AufbaulehrgangVorbereitung
- Lehrgangskosten übernommen
- Ja
- 150 € im Monat
- Nicht vorgesehen
- Prämien bis 2.500 €
- Nicht vorgesehen
- Elektrofachkraft IndustrieWeiterbildung
- Lehrgangskosten übernommen
- Im Einzelfall
- 150 € im Monat
- Nicht vorgesehen
- Prämien bis 2.500 €
- Nicht vorgesehen
„Im Einzelfall“: Das klären wir im Beratungstermin, danach die Agentur für Arbeit oder Ihr Arbeitgeber.
Häufige Fragen.
Bekomme ich die 150 € zusätzlich?
Ja. Das Weiterbildungsgeld kommt zusätzlich zu Ihrem Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld. Sie bekommen es jeden Monat der Umschulung, auch in den Ferien und in der betrieblichen Lernphase.
Voraussetzung: Die Agentur für Arbeit fördert Ihre Umschulung, und Sie gehören zu dem Personenkreis, den das Gesetz nennt. Das klärt die Agentur für Arbeit vor dem Start.
Reicht mein Arbeitslosengeld für die ganze Umschulung?
Das hängt von Ihrem Anspruch ab. Während der Umschulung verbraucht er sich nur halb so schnell: Für zwei Tage Umschulung wird ein Tag abgezogen.
Reicht der Anspruch nicht bis zum Ende, kann danach Grundsicherungsgeld in Frage kommen. Fragen Sie bei der Agentur für Arbeit nach, wie lange Ihr Anspruch reicht.
Ich arbeite noch. Geht das trotzdem?
Ja, auch Beschäftigte können gefördert werden. Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit prüft dann mit dem Betrieb, was gefördert wird und welchen Teil der Betrieb trägt.
Weiterbildungsgeld gibt es nur, wenn Sie arbeitslos sind oder Grundsicherungsgeld bekommen. Die Prämien gelten auch für Sie.
Arbeitgeber-Service: 0800 4 5555 20, kostenlos.
Muss ich einen Test machen?
Ja, bei uns machen alle einen kurzen Eignungstest. Er gehört zum kostenlosen Beratungstermin.
Oft, aber nicht immer, lädt Sie die Agentur für Arbeit zusätzlich zu ihrem Berufspsychologischen Service ein. Ob das nötig ist, entscheidet Ihre Beraterin oder Ihr Berater bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.
Mehr dazu
Dort erfahren Sie auch, ob der Termin für Sie Pflicht ist. Der Termin bei der Agentur dauert mehrere Stunden: zuerst ein Gespräch, dann meist Aufgaben am Computer, zum Beispiel Rechnen, logisches Denken und räumliches Vorstellen. Zum Schluss werden die Ergebnisse mit Ihnen besprochen.
Lernen müssen Sie dafür nicht. Kostenlose Beispielaufgaben gibt es bei der Agentur für Arbeit. Kaufen Sie keine Testtrainings: Laut Agentur für Arbeit reichen die kostenlosen Beispiele.
Sie können einen Termin nicht wahrnehmen? Sagen Sie sofort Bescheid.
Sie haben schon ein aktuelles Gutachten, zum Beispiel vom Jobcenter? Dann kann die Agentur es nutzen, wenn Sie zustimmen.
Wie alt muss ich sein?
Ein Mindestalter steht nicht im Gesetz. In der Praxis fördert die Agentur für Arbeit eine Umschulung aber in der Regel erst ab 25 Jahren.
Sie sind jünger als 25? Sprechen Sie uns trotzdem an. Wir schauen gemeinsam, welcher Weg zu Ihnen passt, und helfen Ihnen, das Gespräch bei der Agentur vorzubereiten.
Mehr dazu
Der Grund: Wer jünger ist und noch keinen Berufsabschluss hat, soll zuerst eine Ausbildung in einem Betrieb machen. Betriebe suchen Auszubildende. Wer noch keine drei Jahre gearbeitet hat, für den gibt das Gesetz der Ausbildung ausdrücklich Vorrang.
Ausnahmen sind möglich, aber selten. Zum Beispiel, wenn eine Ausbildung für Sie aus persönlichen Gründen nicht machbar ist, etwa weil Sie eine Familie versorgen. Oder wenn Sie sich schon sehr oft ohne Erfolg um einen Ausbildungsplatz beworben haben. Die Entscheidung trifft Ihre Beraterin oder Ihr Berater bei der Agentur für Arbeit.
Ich habe gesundheitliche Einschränkungen. Geht eine Umschulung trotzdem?
Das hängt von der Einschränkung ab. Es lässt sich aber vorher in Ruhe klären.
Im Beratungstermin sagen wir Ihnen genau, was Werkstatt, Praktikum und Prüfung körperlich verlangen. Eine Diagnose müssen Sie uns nicht nennen.
Auf Wunsch schreiben wir Ihnen diese Anforderungen auf, etwa für Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter. Und Sie können vorher ein bis zwei Tage bei uns mitlaufen.
Mehr Zeit zum Ausprobieren gibt der Aufbaulehrgang: sechs Wochen mit Grundlagen in Mathe, Metall- und Elektrotechnik.
Mehr dazu
Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit, auch wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen. Die Entscheidung können Sie auf Wunsch auch schriftlich bekommen.
Sie können fragen, ob eine ärztliche Prüfung möglich ist. Ob sie nötig ist, entscheidet die Agentur. Ein aktueller Arztbericht hilft im Gespräch.
Ist die Gesundheit selbst der Grund für die Umschulung? Dann kommt auch eine berufliche Reha in Frage. Den Antrag können Sie formlos stellen, auch mündlich, bei der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung. Ist die Stelle nicht zuständig, gibt sie ihn weiter.
Wenn Sie uns Ihre Einschränkung nennen, achten wir bei der Wahl des Praktikumsbetriebs darauf. Bei einer Behinderung, auch ohne Schwerbehindertenausweis, helfen wir beim Antrag auf Ausgleich in der Prüfung, etwa mehr Prüfungszeit. Darüber entscheidet die IHK oder die Handwerkskammer.
Wir unterrichten in regulären Klassen. Zeigt sich bei der Klärung, dass Sie mehr Unterstützung brauchen, als dort möglich ist, gibt es spezialisierte Einrichtungen der beruflichen Reha, etwa Berufsförderungswerke. Ob das nötig ist, entscheidet die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung.
Die Teilhabeberatung EUTB berät kostenlos und unabhängig bei Behinderung oder drohender Behinderung, auch Angehörige.
Beispiele für Elektroniker-Arbeit fern der Baustelle zeigt unsere Seite für Vermittler.
Gut vorbereitet ins Gespräch.
Diese Fragen klären Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Agentur für Arbeit. Am besten vor dem Start und schriftlich.
Wir helfen Ihnen beim Antrag. Bringen Sie die Liste einfach zum Beratungstermin mit.
Für welchen Kurs?
Dann stehen Start, Dauer und Zulassung mit auf dem Ausdruck.
- Ist mein Ziel abgestimmt: welche Umschulung und welcher Start?
- Wer ist für mich zuständig: Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Arbeitgeber-Service?
- Bekomme ich den Bildungsgutschein, und bis wann muss ich ihn einlösen?
- Läuft mein Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld weiter, und wie lange?
- Bekomme ich das Weiterbildungsgeld von 150 € im Monat?
- Werden Fahrkosten oder Kinderbetreuung übernommen?
- Ist alles vor dem Start schriftlich geklärt?
Notizen
Rechtsgrundlagen
Fachlich geprüft am 12.08.2026, § 82 und § 148 SGB III am 03.10.2026. Orientierung, keine Rechtsberatung und keine Förderzusage. Die Agentur für Arbeit entscheidet vor dem Start.
Weitere Förderungen zeigt das Weiterbildungsportal der Bundesagentur für Arbeit: Fördernavigator von mein NOW
- Lehrgangskosten§§ 81, 83 SGB III
- Weiterbildungsgeld§ 87a Abs. 2, 3 SGB III
- Prämie für Teil 1 der Prüfung§ 87a Abs. 1 Nr. 1 SGB III
- Prämie für den Abschluss§ 87a Abs. 1 Nr. 2 SGB III
- Fahrkosten§ 85 SGB III
- Kinderbetreuung§ 87 SGB III
- Unterkunft und Verpflegung§ 86 SGB III
- Förderung für Beschäftigte§ 82 SGB III
- Arbeitslosengeld während der Weiterbildung§ 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III
Wir klären das gemeinsam.
Im Beratungstermin schauen wir, welche Förderung zu Ihnen passt. Und wir helfen Ihnen beim Antrag.
Sie lernen kennen
Gabriele Herrmann
Silvia Haala
Maximilian Weber
Johannes Weber
Zwei Porträts KI-bearbeitet auf Grundlage echter Fotos